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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.08.2007 - 14 U 86/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4118
OLG Karlsruhe, 10.08.2007 - 14 U 86/07 (https://dejure.org/2007,4118)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.08.2007 - 14 U 86/07 (https://dejure.org/2007,4118)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. August 2007 - 14 U 86/07 (https://dejure.org/2007,4118)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Gegendarstellungsrecht - Erklärende Zusätze im Rahmen einer Gegendarstellung sind zulässig, wenn sie zum Verständnis notwendig sind.Zum angemessenen Umfang einer Gegendarstellung

  • openjur.de

    Art und Umfang einer Gegendarstellung eines als Krebsarzt bezeichneten Mediziners

  • Telemedicus

    Zum Umfang einer Gegendarstellung - Krebsarzt

  • Telemedicus

    Zum Umfang einer Gegendarstellung - Krebsarzt

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nur ein praktizierender Mediziner ist ein Arzt (Gegendarstellung)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezeichnung eines ausschließlich als forschender und publizierender, nicht aber als praktizierender Mediziner tätigen Betroffenen als "Krebsarzt" in einem Zeitungsartikel; Inhaltliche Anforderungen an eine Gegendarstellung; Zulässige Länge einer Gegendarstellung; ...

  • kanzlei.biz

    Umfang und erklärende Zusätze zu Gegendarstellungen

  • Judicialis

    Bad.-württ. LPG § 11

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bad.-württ. LPG § 11; GG Art. 5; BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an Gegendarstellung zu Presseveröffentlichung - angemessener Umfang; Zulässigkeit erklärender Zusätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zusätze in Gegendarstellungen sind zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zusätze in Gegendarstellungen sind zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 775 (Ls.)
  • MIR 2008, Dok. 085
  • afp 2007, 494
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 13.02.2009 - 14 U 156/08

    Presserechtliche Gegendarstellung: Umfang und Inhalt der Gegendarstellung;

    Vielmehr ist ein erklärender Zusatz zulässig, soweit dieser zum Verständnis der Erwiderung notwendig ist (Bestätigung Senat AfP 2007, S. 494 f. = OLGR Karlsruhe 2007, S. 949 f. = Justiz 2008, S. 19 [LS] = NJW 2008, S. 775 [LS]).

    Dies ergibt sich aus der Funktion der Gegendarstellung, dem Leser den den Gegenstand der Erstmitteilung bildenden Sachverhalt aus der Sicht des von ihr Betroffenen gegenüber zu stellen (Senat Urteil vom 10.08.2007 -14 U 86/07-, AfP 2007, 494; vgl. Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Kap. 11 Rn 104 m.w.N.).

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 28.03.2007 - 7 W 9/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3773
OLG Hamburg, 28.03.2007 - 7 W 9/07 (https://dejure.org/2007,3773)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.03.2007 - 7 W 9/07 (https://dejure.org/2007,3773)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. März 2007 - 7 W 9/07 (https://dejure.org/2007,3773)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Online-Archivierung identifizierender Wortberichterstattung über Straftäter zulässig?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Löschungspflichten für Online-Archive

  • beck.de (Leitsatz)

    Namentliche Nennung eines Straftäters in Online-Pressearchiv

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Löschungspflichten für Online-Archive

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 775 (Ls.)
  • MMR 2007, 377
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2007 - 7 W 9/07
    Wie das Landgericht zutreffend im Grundsatz ausgeführt hat, folgt aus dem langen Zeitablauf sowie im Hinblick auf die Resozialisierung des Antragstellers aus seiner bevorstehenden möglichen Haftentlassung ab dem 2.7.2007, dass er die weitere Veröffentlichung seines vollen Namens im Zusammenhang mit dem Mordfall nicht dulden muss (vgl. BVerfGE 35, 202 ff; BVerfG NJW 2000, 1859 ff).
  • BVerfG, 25.11.1999 - 1 BvR 348/98

    Lebach II

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2007 - 7 W 9/07
    Wie das Landgericht zutreffend im Grundsatz ausgeführt hat, folgt aus dem langen Zeitablauf sowie im Hinblick auf die Resozialisierung des Antragstellers aus seiner bevorstehenden möglichen Haftentlassung ab dem 2.7.2007, dass er die weitere Veröffentlichung seines vollen Namens im Zusammenhang mit dem Mordfall nicht dulden muss (vgl. BVerfGE 35, 202 ff; BVerfG NJW 2000, 1859 ff).
  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 1/06

    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2007 - 7 W 9/07
    Der Antrag, dem Antragsteller seinen Prozessbevollmächtigten beizuordnen, wird dahin verstanden, dass damit konkludent das Einverständnis des Prozessbevollmächtigten erklärt wird, mit einer dem Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO entsprechenden Einschränkung beigeordnet zu werden (vgl. BGH NJW 2006, 3783).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2007 - 7 W 9/07
    Dabei ist zu beachten, dass die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überspannt werden dürfen, weil dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weit gehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, verfehlt würde (vgl. BVerfG NJW 2003, 1857, zitiert nach Juris: Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 71/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anspruch eines wegen Mordes verurteilten

    Bei dem Beschluss vom 28.03.2007 ( Az: 7 W 9/07 ) handelt es sich zudem um die Gewährung von Prozesskostenhilfe, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem Verhältnis von Informationsfreiheit und Nutzbarkeit von Online - Archiven um eine schwierige und relativ neue Rechtsfrage handelt, die nicht abschließend im PKH -Verfahren entschieden werden könne.
  • OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 72/06

    Unterlassung: Anspruch eines wegen Mordes verurteilten Straftäters auf

    Bei dem Beschluss vom 28.03.2007 ( Az: 7 W 9/07 ) handelt es sich zudem um die Gewährung von Prozesskostenhilfe, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem Verhältnis von Informationsfreiheit und Nutzbarkeit von Online - Archiven um eine schwierige und relativ neue Rechtsfrage handelt, die nicht abschließend im PKH -Verfahren entschieden werden könne.
  • LG Nürnberg-Fürth, 06.03.2008 - 11 O 1820/08

    Namensnennung in Pressearchiven

    Nach ganz überwiegender Rechtsprechung ist deshalb eine über die aktuelle Berichterstattung hinaus zeitlich unbeschränkte Berichterstattung über die Person eines Straftäters in identifizierender Weise grundsätzlich rechtswidrig, sofern nicht ein besonderer, aktueller Anlass besteht (OLG Nürnberg, Urteil vom 12. Dezember 2006, 3 U 2036/06; OLG München, Urteil vom 16. Januar 2007, 18 U 4810/06; OLG Hamburg, Urteil vom 28. März 2007, 7 W 9/07; OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Oktober 2007, 11 U 9/07).
  • LG Nürnberg-Fürth, 27.06.2008 - 11 O 10177/07
    In anderen Fällen, in denen ebenfalls der Name des Klägers in jüngster Zeit genannt wurde, hat die Rechtsprechung eine Namensnennung im Hinblick auf das vorrangige Resozialisierungsinteresse des Klägers deshalb für unzulässig gehalten ( OLG Nürnberg, Urteil vom 12. Dezember 2006, 3 U 2036/06; OLG München, Urteil vom 16. Januar 2007, 18 U 4810/06; OLG Hamburg, Urteil vom 28. März 2007, 7 W 9/07 ).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.10.2007 - 5 U 737/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10941
OLG Koblenz, 11.10.2007 - 5 U 737/07 (https://dejure.org/2007,10941)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.10.2007 - 5 U 737/07 (https://dejure.org/2007,10941)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - 5 U 737/07 (https://dejure.org/2007,10941)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 775 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.2007 - 5 U 737/07
    Auch ist sie in den Kontext des Inhalts des Schreibens an Rechtsanwalt H... insgesamt zu stellen (vgl. BVerwG Buchholz 449, § 12 SG Nr. 20 - DVBl 2007, 132 Leitsatz; BGH NJW 2005, 279 = MDR 2005, 507 ).

    Auch wenn die Äußerung nicht innerhalb eines Prozesses gefallen ist (dazu BGH NJW 2005, 279 ), ist doch der Zusammenhang mit den gerichtlichen Auseinadersetzungen unverkennbar und von daher zu erklären.

  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05

    Terroristentochter

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.2007 - 5 U 737/07
    Würden in einem solchen Fall die tatsächlichen Elemente als ausschlaggebend angesehen, könnte der grundrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit wesentlich verkürzt werden (BVerfG aaO.; vgl. auch BGH NJW 2007, 686 "Terroristentochter").

    Sie ist darüber hinaus keine Formalbeleidigung oder Schmähkritik, bei der es nur um die Herabsetzung des anderen geht (vgl. BGH NJW 2007, 686 ).

  • BVerwG, 29.06.2006 - 2 WD 26.05

    Ehrverletzung; Meinungsäußerung; objektiver Bedeutungsgehalt; Kontext der

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.2007 - 5 U 737/07
    Auch ist sie in den Kontext des Inhalts des Schreibens an Rechtsanwalt H... insgesamt zu stellen (vgl. BVerwG Buchholz 449, § 12 SG Nr. 20 - DVBl 2007, 132 Leitsatz; BGH NJW 2005, 279 = MDR 2005, 507 ).
  • BVerfG, 01.12.2005 - 1 BvR 2/01

    Zur Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem deliktischen Schutz des

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.2007 - 5 U 737/07
    Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankäme, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, begründet oder grundlos, emotional oder rational ist (BVerfG vom 1.12.2005, 1 BvR 2/01).
  • VG Berlin, 06.11.2009 - 1 L 557.09

    Äußerungen eines Amtsträgers und Meinungsfreiheit

    Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere Umfang und Bedeutung der Sache für den Antragsteller auch in beruflicher Hinsicht einzubeziehen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. April 2009 - 14 W 53/08 -, juris: 30.000,-- Euro im Fall der Kritik der Habilitationsschrift eines Universitätsprofessors; OLG Koblenz, Urteil vom 11. Oktober 2007 - 5 U 737/07 -, juris: 50.000,-- Euro bei der Behauptung, eine Sozietät habe Geldprobleme).
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